Was Sie bei einem Antrag auf Elterngeld beachten müssen – Möchten Sie Prestación parental beantragen, ist es wichtig, dies rechtzeitig zu tun: Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt nur für einen Zeitraum von drei Monaten nach Antragseingang. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Angaben korrekt und die Unterlagen vollständig sind, um Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Wo wird Elterngeld beantragt?
Die Landesregierungen sind zuständig zur Ausführung des Bundeselterngeldgesetzes. Die jeweilige Landesregierung bestimmt die Elterngeldstellen, die zur Annahme und Bearbeitung der Anträge zuständig sind. Dort erhalten Sie die Formulare und Auskünfte.
Erforderliche Unterlagen
Um Elterngeld zu beantragen, sind verschiedene Unterlagen erforderlich: Zunächst benötigen Sie die Geburtsbescheinigung des Kindes und eine Kopie Ihres Personalausweises als Identitätsnachweis.
Zur Ermittlung der Höhe des Elterngeldes benötigt die zuständige Stelle Einkommensnachweise: Arbeitnehmer müssen die Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt vorlegen, Selbstständige den Steuerbescheid des Vorjahres. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder II sind die entsprechenden Bescheide einzureichen. Haben Sie Prestación de maternidad erhalten, sind die entsprechenden Nachweise der Krankenkasse und des Arbeitgebers mit der Antragstellung abzugeben.
Weiterhin ist für den relevanten Zeitraum anzugeben, wer wie lange in Elternzeit geht und das Elterngeld beziehen möchte. Gegebenenfalls ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die vereinbarte Teilzeitarbeit erforderlich, wenn Sie während der Elternzeit weiterhin einer Beschäftigung nachgehen möchten.
Möchten Sie mit dem Elterngeld auch den Geschwisterbonus beantragen, sind für deren Existenz ebenfalls Nachweise vorzulegen.
Ob die Elterngeldstelle weitere Unterlagen von Ihnen benötigt, hängt vom Einzelfall ab.
Einmalige Änderung möglich
Sie haben die Möglichkeit, während des Bezugszeitraumes ohne Angabe von Gründen eine einmalige Änderung des Antrags vorzunehmen, beispielsweise um die Angabe der Elternzeit zu korrigieren. Diese gilt allerdings nur für die Zukunft, bereits ausgezahlte Beträge bleiben davon unbetroffen.
Eine weitere Änderung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, den sogenannten Härtefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Erkrankungen sowie der Tod des Kindes oder eines Elternteils. Änderungen aufgrund besonderer Härtefälle können rückwirkend für die letzten drei Monate vorgenommen werden.
Im Überblick: Elterngeld
- Zuständig ist die Elterngeldstelle des Bundeslandes
- Rechtzeitig beantragen
- Auszahlung maximal drei Monate rückwirkend
- Alle erforderlichen Unterlagen einreichen
- Bis auf besondere Härtefälle maximal eine Änderung möglich
Soy Cathrine Schorp, fundadora de liberi Múnich y madre de dos hijas. En el transcurso de mis propios embarazos y durante el periodo del bebé, me di cuenta de que no todos los padres tenían el apoyo y la red a los que yo podía recurrir. Y me di cuenta de que a menudo simplemente no tenía tiempo para buscar direcciones y puntos de contacto y, por supuesto, para hacerlo con tiempo suficiente para cumplir todos los plazos de inscripción y no acabar en una de esas "listas de espera" que desgraciadamente existen a menudo en Múnich.